Informationen zur EU-Chemikalienverordnung EG 1907/2006 REACH
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
als Händler und Importeur von Erzeugnissen (Schrauben, Muttern, Kleinteile, etc.) nehmen wir unsere Verpflichtungen aus der REACH-VO ernst und informieren Sie hiermit über den aktuellen Stand.
Für Erzeugnisse, die besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) gemäß der Kandidatenliste mit > 0,1 Massenprozent enthalten, besteht nach Art. 33 die Pflicht, innerhalb der Lieferkette darüber zu informieren.
 
Die Kandidatenliste enthält u. a. folgende für Verbindungs- und Maschinenelemente relevanten Stoffe:
 
- Chromtrioxid
Dieser Stoff ist in Gelb-, Schwarz- und Olivchromatierungen als auch in der Zinklamellenbeschichtung Dacromet enthalten, jedoch mit einem Anteil deutlich größer/gleich 0,1 Massenprozent des Erzeugnisses. Insofern besteht hierfür keine Informationspflicht innerhalb der Lieferkette
 
- Blei (CAS-Nr. 7439-92-1; EG-Nr. 231-100-4)
Blei kann mit > 0,1 Massenprozent als Legierungselement in Maschinenelementen in folgenden Festigkeitsklassen bzw. Werkstoffen vorkommen: 

* Festigkeitsklassen: 4.6, 4.8, 5.8, 6.8, 04, 4, 5, 6, 14H, 17H, 22H, 33H
* Automatenstahl
* Kupferlegierungen (z.B. Messing, Bronze)
* Aluminiumlegierungen

Die Einstufung von Blei als reproduktionstoxisch bedeutet nicht, dass eine unmittelbare Gefahr von bleihaltigen Werkstoffen ausgeht. Die potenziell toxischen Eigenschaften von Blei sind seit Jahren bekannt und müssen entsprechend der Verwendung berücksichtigt werden.
 
Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zu Verfügung.
 
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